Thursday, October 13, 2005

Allgemeine Infos zum Referendariat (Nebentätigkeit)

Wenn man neben dem Ref. noch arbeiten möchte, ist Folgendes zu beachten:
1. Man braucht eine VORHERIGE Genehmigung des Präsidenten des OLG - ein entsprechendes Antragsformular bekommt man i.d.R. im Einführungslehrganz bzw. auf der Seite des OLG (als Download)
2. Wenn die Nebentätigkeit einen juristischen Bezug aufweist (z.B. Nebenjob beim Anwalt), darf man 10 Std., bei einer nichtjuristischen Tätigkeit (z.B. im Callcenter) darf man 8 Std. pro Woche arbeiten!
3. Man kann zum Ref-Gehalt genauso viel dazu verdienen, wie man im Ref. verdient (also darf man durch seine Nebentätigkeit nochmal ca. 880€ verdienen), ohne dass das Ref-Gehalt gekürzt wird (ob es sich steuerlich lohnt, ist natürlich eine andere Sache)! Die meißten werden aber wohl auf höchstens 400€-Basis arbeiten!

Zu erwähnen ist wohl noch: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, kann in NRW jeder eine Nebentätigkeit ausüben, unabhängig von der erreichten Punktzahl im 1. Examen!


Ähnliches gilt für Alle, die neben dem Ref. noch ein (Fern-) Studium absolvieren möchten:
Das Studium muss dem Präsdinten des OLG angezeigt werden - einer Genehmigung bedarf es nicht! Das Studium kann jedoch untersagt werden, wenn es dem Referendarsdienst schadet!

Eine ganz andere Frage ist natürlich die, ob man überhaupt Zeit hat, neben dem Ref. zu arbeiten bzw. zu studieren.
Wenn man einen flexiblen Job hat, ist es durchaus machbar, v.a. im 1. Ref-Jahr. Allerdings würde ich persönlich von einer Nebentätigkeit in einer Großkanzlei aus 2. Gründen abraten:
1. Nimmt viel zu viel Zeit in Anspruch. Es ist zwar richtig, dass man in den ersten Monaten im Ref. nicht viel allzuviel zu tun hat und durchaus Zeit für eine Nebentätigkeit bleibt, aber 8-10 Std. (und meißt wird in den Großbuden eine mind. 2-Tage-Woche, eher 3-Tage-Woche erwartet), ist doch etwas zuviel des Guten und darunter würde, aus meiner Sicht, das Ref. leiden!
2. Man kann eine noch so tolle Leistung in der Großkanzlei abgegeben haben - wenn die Note im Examen nicht stimmt, sind das diejenigen, die einen als Erstes fallen lassen.
Daher sollte man sich immer klar machen: Das Wichtigste ist das Examen! Wenn die Note stimmt, wird einen danach auch jede Großbude nehmen (ob mit oder ohne vorheriger Erfahrung)!

Wobei aber natürlich nicht zu verleugnen ist, dass in einer Großkanzlei ein relativ gutes Gehalt gezahlt wird (bis zu 1000€ pro Monat), aber man sollte halt nicht nur dem schnöden Mammon hinterherlaufen :-)