Saturday, October 22, 2005

Bewerbung für die einzelnen Stationen (inkl. Auslandsstation)

Im folgenden einige Infos zu dem Thema "Bewerbung für die einzelnen Stationen des Refs.":

1. Wann soll/kann man sich bewerben?

Theoretisch kann man sich mit dem 1. Staatsexamenszeugnis schon um die Ref-Stationen bewerben.Problem wird allerdings oft sein, dass man ja noch gar nicht weiß, wohin man kommen wird. Wenn man sich z.B. in Münster für einen Referendariatsplatz bewirbt, kann es durchaus sein, dass man in Dortmund oder Essen landet und dann bringt es einem eher wenig, wenn man schon einen Platz beim Finanzamt Münster sicher hat. Denn wer hat schon Lust jeden Tag 100km. zu fahren.Daher ist der ideale Zeitpunkt wohl der, wenn man 100% Bescheid bekommt, wo man die nächsten 2 Jahre verbringen wird.Dies gilt in erster Linie auch nur für die begehrten Stellen, wie die bei der Polizei oder irgendwelchen Ministerien. Einen Platz für die Anwaltsstation dagegen sollte man auch relativ kurzfristig finden.Daher hängt der Zeitpunkt der Bewerbung auch davon ab, was man machen will.Im Grunde ist es absolut ausreichend, wenn man sich zu Beginn des Refs. für die Verwaltungsstation bewirbt (Zivil- und Strafstation bekommt man ja eh zugewiesen), so dass man einen Vorlauf von 8 Monaten hat!
Zu beachten ist lediglich, dass für die Bewerbung für Speyer und für das Auswärtige Amt besondere Bewerbungsfristen gelten, die auf der jeweiligen Homepage zu erfahren sind!

2. Wie bewerben?

Ich habe alle meine Bewerbungen, sowohl für die Verwaltung (für die ich die meißten Bewerbungen verschickt habe), als auch die für den Anwalt so gestaltet, dass ich erstmal per E-Mail angefragt habe, ob für den jeweiligen Zeitraum noch freie Stellen vorhanden sind.Falls "ja" kurz nachfragen, ob eine Online-Bewerbung ausreichend ist - spart Geld und Zeit (man muss sich nicht erst aufraffen zur Post zu gehen)! Bis auf einen Stelle, konnte ich mich bei allen Behörden online bewerben. Einfach Anschreiben (Sehr geehrte Damen und Herren ... bin seit 01.09.Referendarin am Landgericht ... möchte gerne meine Verwaltungsstation/Anwaltsstation von ... bis ... bei Ihnen absolvieren, da besonderes Interesse für ... MfG), und Lebenslauf schreiben, Foto und Zeugnisse einscannen, alles in PDF-Datei umwandeln und als E-Mail Anhang abschicken!

3. Wo bewerben?

Man sollte die Stellenwahl von 2 Fragen abhängig machen:1. Möchte ich so wenig wie möglich zu tun haben?Dann sollte man sich in seinem Bekanntenkreis etw. umhören. Meißt kennt irgendjemand eine Stelle, wo man zum einen nicht so oft hin muss und zum anderen wenig zu tun hat! Auf diese Stellen sollte man sich dann auch frühzeitig bewerben, da sie meißt recht schnell weg sind!
2. Möchte ich eine Stelle, die meinen Interessen entspricht?Dann sollte man sich zum einen klar machen, wo seine Interessen liegen und ob man evtl. schon ein Berufsziel vor Augen hat. Alle, auf die das zutrifft, sollten ruhig versuchen eine entsprechende Stelle zu bekommen, da ein "roter Faden" im Lebenslauf sicherlich nicht schlecht ist.
Wer später z.B im kirchlichen Bereich tätig werden möchte, sollte seine Verwaltungsstation bei der Kirche absolvieren; wer sich für's Völkerrecht interessiert, sollte sich beim Auswätigen Amt bewerben, diejenigen, die Interesse für das WirtschaftsR haben, könnten mal bei der IHK nachfragen usw.
Am Besten ist in so einem Falle, folgende Vorgehensweise:a) Was ist mein Interessenschwerpunkt?b) Welche Stellen kommen für diesen Bereich in Frage = Dein bester Freund ist "google"c) Frühzeitig diese Stellen anschreibend) Und dann muss man sich aus den zahlreichen Zusagen nur noch die beste Stelle aussuchen :-)

4. Sonderfall: Auslandsstation

In NRW kann man sowohl in der Verwaltungsstation (3 Monate), als auch in einem Teil der Anwaltsstation (max. 3 Monate) sowie in der Wahlstation (3 Monate) ins Ausland.Voraussetzung ist immer, dass ein deutscher Jurist am Ausbildungsort vorhanden ist!
Für den Bewerbungszeitpunkt gilt eigentlich dasselbe wie für die Stationen im Inland: Je eher man sich darum kümmert, desto stressfreier wird es gegen Ende!
Wann aber ist der ideale Zeitpunkt für eine Auslandsstation?Das hängt wie so oft vom persönlichen Geschmack ab.Ich möchte hier nur kurz auf Vor- und Nachteile der einzelnen Stationen eingehen:
1. Auslandsstation in der Verwaltungsstation
PRO: Man umgeht die meißt sehr langweiligen und unergiebigen VerwaltungsR-AGs. Denn während der Zeit im Ausland ist man von der AG befreit
CONTRA: Außer dem Auswärtigen Amt (wo es relativ schwer ist einen Platz zu bekommen, wenn man nicht ein gutes Examen hat) und den AHKs (wobei es dort öfters zu Anerkennungsproblemen kommen kann), gibt es relativ wenig Stellen, die Plätze für Referendare anbieten. Natürlich gibt es auch noch die EU, UNO etc., aber dort sollte es ohne Spitzenexamen wohl ziemlich schwer werdenWeiterer (kleiner) Nachteil: man bekommt in der Verwaltungsstation kein Trennungseld, wenn man ins Ausland geht! Trennungsgeld beinhaltet einen Gehaltszuschuss von 33 Euro für die ersten 14 Tage im Ausland und ab dem 14. Tag einen Zuschuss von 6,50 Euro!Je nach Land, kann man allein damit schon den Lebensunterhalt sichern! Zudem werden oft auch Zuschüsse für den Flug gewährt!Wie gesagt, gilt dies allerdings nicht für die Verwaltungsstation, sondern nur für die Wahlstation!

2. Auslandsstation in der Anwaltsstaion
PRO: Gerade gegen Ende des Refs. kann einem schonmal die Luft ausgehen und so ein paar Monate Ausland können einen wieder etw. motivieren, so dass man nach 3 Monaten frisch erholt zurückkommen und sich ans Lernen für das 2. Examen setzen kann. Wenn dann sollte man aber in den ersten 3 Monaten der Anwaltsstation losziehen, da der Rest für die Examensvorbereitung festgesetzt sein sollte, es sei denn, man gehört zu der Gattung, die nicht lernen muss :-)Manche empfinden es zudem als positiv, dass man nicht zu den AGs muss, da auch diese AGs nicht so toll sein sollen
CONTRA: In der Anwaltsstation finden die sog. F-AGs statt, in denen man u.a. auch Probeklausuren schreibt und ZwangsvollstreckungsR lernt. Was manche als positiv empfinden (nämlich diese recht langweilligen AGs nicht besuchen zu müssen), könnten andere wiederum als Nachteil empfinden, dass man nämlich gerade diese letzten AGs vor dem Examen verpasst!Zudem liegt die Anwaltsstation recht nach am Examen, so dass im Grunde (wie oben schon erwähnt) eigentlich nur die ersten 3 Monate der Station in Betracht kommen, wenn die Examensvorbereitung nicht zu kurz kommen soll!

3. Auslandsstation in der Wahlstation
PRO: Man bekommt Trennungsgeld (näheres dazu = s.o.) und man hat die Examensklausuren schon hiter sich, so dass man recht entspannt ins Ausland kann. Zudem hört man immer wieder, dass sich die meißten nach dem schriftlichen Examen eh nicht mehr aufraffen können zu Lernen, so dass man in der Zeit im Ausland auch nichts "verpasst". Außerdem ist es nochmal eine Art Urlaub, bevor es mit dem Ernst des Arbeitslebens losgeht und man kommt entspannt und hoffentlich motiviert zur mündlichen Prüfung zurück!
CONTRA: Unter Umständen kann es passieren, dass man relativ zeitnah zum Rückflug in die Mündliche muss - wem das zu stressig ist, sollte lieber in einer anderen Station gehen.Außerdem hat man im Ausland natürlich keine (bzw. kaum) Möglichkeit an deutsche Bücher zu kommen (man kann ja nicht seinen ganzen Bücherstand mitnehmen), so dass unter Umständen die Vorbereitung für die Mündlich etw. leiden kann, wenn man denn überhaupt gewillt ist noch für die Mündliche zu Lernen!

Fazit:Alle Stationen haben Vor- und Nachteile. Jeder muss für sich selbst überlegen, mit welchen Nachteilen er/sie leben kann.Jedenfalls ist eine Station im Ausland sicherlich eine Bereicherung - sowohl für den Lebenslauf als auch (und v.a.) für die eigene Lebenserfahrung!Ich persönlich habe mich übrigens für eine Auslandsstation in der Wahlstation entschieden!