Monday, October 31, 2005

1. Verhandlungstag

Am Donnerstag hatte ich dann also meinen 1. Sitzungstag.
Die 1. Verhandlung war für 10:00 angesetzt, so dass ich um 9:30 vor dem Büro meines Richters stand!
Wir gingen in seinem Büro nochmal kurz die Fälle durch und er erklärte mir, wie er wohl entscheiden würde bzw. in wälchen Fällen er noch Klärungsbedarf sieht und welche er vergleichen könnte!

Gegen 9:50 gingen wir dann zum Sitzungssaal, wo ich die "ehrenvolle" Aufgabe hatte die Parteien in den Saal reinzurufen, da es keine Protokollführerin mehr gibt (Sparmaßnahmen)!Dazu geht man vor den Sitzungssaal und sagt "In dem Rechtsstreit X gegen Y bitte eintreten"!
Es standen 5 Verhandlungen an, wobei bis auf 1 alle Mietsachen waren! In den Pausen (zwischen den einzelnen Verhandlungen lagen im Schnitt 10-15 Min.) erzählte mein Richter entweder noch etw. zu dem, was bis jetzt passiert war oder zu den Fällen, die noch anstanden!
Gegen 12:30 war dann die letzte Sache verhandelt und die Bilanz ließ sich sehen: Von 5 Sachen hatte mein Richter 4 verglichen, was bedeutet, dass er kein Urteil schreiben muss (also keine Arbeit hat)!

Was habe ich nun von meinem 1. Verhandlungstag mitgenommen?
1. Wie es unterschiedliche Menschen gibt, gibt es auch die unterschiedlichsten Anwälte: Die einen sind absolut schroff und zeigen überhaupt keinen Respekt - weder gegenüber dem Gericht bzw. dem Richter, noch gegenüber ihren Kollegen oder den Parteien. Ein Anwalt z.B. schrie den Beklagten an, dass er ruhig sei solle, wenn er (der Anwalt) spricht. Ich fand es etw. übertrieben sich so aufzuspielen und den Beklagten da so fertig zu machen, zumal er wirklich nur einen kleine Bemerkung gemacht hatte! Mein Richter sagte zwar daraufhin, dass im Folgenden das Gericht für Ruhe sorgen würde, aber auch davon ließ sich der gute Herr RA nicht wirklich beeindrucken.Dann gibt es Anwälte, die sich einfach nur unmöglich benehmen: Einfach laut und "flegelhaft" sich auf den Tischen wälzen (man glaubt es nicht). Dann wiederum gibt es Anwälte, die sich wirklich für die Sache ihrer Mandanten einsetzen und sich z.B. nicht so schnell auf einen Vergleich einlassen, sondern bis zuletzt "kämpfen" und wiederum Andere, die wie ein "kleines Mäuschen" an der Seite sitzen und kaum ein Wort rausbringen!
2. Bei einem Fall hatte ich den Eindruck, dass alle auf einen Vergleich hinwirkten und die Klägerseite (ein älteres Ehepaar) damit eigentlich überhaupt nicht zufrieden war und etw. übergangen wurde.Die Beklagtenseite hatte Mietschulden i.H.v. 3000 Euro - da war es natürlich klar, dass die Beklagten mit einem Vergleich von 1500 Euro leben konnten, der Richter wollte den Vergleich, da er weniger arbeit hat, genauso wie der Beklagtenvertreter, der schon in den Sitzungssaal kam mit den Worten "Lassen sie uns die Sache heute bitte vergleichen, ich habe keinen Nerv mehr mich noch weiter mit dieser Sache auseinanderzusetzen".Der Klägervertreter war ein älterer Anwalt, der nicht mehr wirklich alles mitzukriegen schien und dem es letztendlich ja auch egal war, ob man sich jetzt vergleicht oder nicht!So lief die Verhandlung von Anfang an auf einen Vergleich hin und nur die Kläger (das ältere Ehepaar) saß etw. hilflos im Saal und versuchten hin und wieder ihren Unmut zu äußern, aber ich hatte etw. den Eindruck, dass sie unter all den Juristen, die sich ja einig waren, irgendwie etw. unsicher wurden. Jedenfalls haben sie am Ende den Vergleich akzeptiert, waren aber (nach meinem Eindruck) nicht wirklich glücklich mit dem ganzen Ablauf!Die Klägerin deutete dies auch 1x an, indem sie sagte: "Ich habe den Eindruck, dass ich hier der Willkür ausgeliefert bin". Darauf ging mein Richter dann zwar ein und erklärte ihr, dass der Vergleich nur ein Vorschlag war und sie ihn nicht akzeptieren müsse, aber welcher Laie erhebt in solch einer Situation dann schon selbstsicher das Wort gegen 3 Juristen im Gerichtssaal!?!
3. In einer Sache ging es um eine Schlägerei und dort konnte man sehen, dass der Eindruck den man aus den Akten gewinnt (die ich ja am Dienstag gelesen hatte) sehr täuschen kann.Aus der Akte hätte ich den "Schläger" ganz anders eingestellt als er dann im Gerichtssaal rüberkam! Der Mündlichkeitsgrundsatz ergab für mich da nochmal einen tieferen Sinn: Man muss die Leute wirklich sehen und hören, bevor man eine Entscheidung trifft! Man glaubt gar nicht, wie wichtig so ein persönlicher Eindruck sein kann!

Fazit: Insgeammt war es eine interessante Sache mal zu sehen, wie Anwälte und Richter miteinander "kommunizieren" und wie Laien sich in so einer Situation verhandlen.Kleiner Tipp für Alle, die ihre 1. Sitzung noch vor sich haben: Beim Aktenlesen unbedingt ein paar Notizen zum Fall machen. Als mein Richter mich in den Pausen einige Dinge zu den anstehenden Fällen gefragt hat, hätte ich ohne meine Aufzeichnungen wirklich alt ausgesehen. Dabei müssen die Aufzeichnungen wirklich nicht umfangreich sein. Ich hatte für 5 Akten mit jeweils im Schnitt 80 Seiten 1 1/2 DIN A 4 Seiten Aufzeichnungen!

Sunday, October 30, 2005

1. Mal Aktenlesen

Dienstag war ich also das 1. Mal bei Gericht zum Aktenlesen.

Ich bekam von meinem Richter 5 Akten mit jeweils 80 Seiten im Schnitt.Die Akten sollte ich dann in der Gerichtsbibliothek lesen und wenn ich fertig bin, wieder in sein Büro bringen!Das Aktenlesen hat bei mir gut 2 Stunden gedauert, wobei die Kunst darin liegt, "Unwichtiges" nur zu Überfliegen und sich nicht wirklich jede Seite durchzulesen - dann würde man bei fast 400 Seiten wohl nie fertig werden.Ich habe es so gemacht, dass ich alle Schriftsätze der Parteien relativ gründlich gelesen habe, um einen Eindruck vom Rechtsstreit zu bekommen. Dagegen habe ich die Anhänge wie z.B. Gutachten, Kostenvoranschläge o.ä. einfach nur (wenn überhaupt) überflogen!
Zudem machte ich mir noch kurze (!!!) Notizen zu den 5 Fällen, da ich mir dachte, dass ich bis Donnerstag ansonsten wieder eine Menge vergessen würde.So hatte ich auf meinem Zettel einen kurzen Überblick über den Streitstand, was sich am Donnerstag in der Verhandlung auch als hilfreich erwies, da ich so der Verhandlung besser folgen konnte!
Nach 2 Stunden war ich also fertig mit dem Lesen und ging zum Büro meines Richters - leider war er aber nicht da und da es gerade Mittagszeit war, nahm ich an, dass er in der Mittagspause ist.Daher ging ich mit den Akten zur Geschäftsstelle und fragte da nach, ob sie mir sagen könnten, wann mein Richter wieder in seinem Büro sein würde.Die Geschäftsstellenbeamtin meinte, ich solle ihr die Akten geben und könnte dann nach Hause gehen. Problem war nur, dass am Donnerstag ja meine 1. Sitzung sein sollte und ich nicht wusste, wann und wo ich da zu erscheinen hatte. Da meinte die Geschäfststellenbeamtin, dass die 1. Sache am Donnerstag für 10 angesetzt sei, so dass ich am Besten um 9:45 im Richterbüro auftauchen sollte.
Vorsichtshalber ging ich aber trotzdem zum Richterbüro und wartete auf meinen Richter bis er aus der Mittagspause zurück war. Schließlich war ich mir nicht sicher, ob er mir evtl. noch irgendeine Akte mit nach Hause geben wollte und sonst noch irgendwas für Donnerstag mit mir besprechen wollte. Und da es ja das 1. Mal war und ich den ganzen Ablauf noch nicht kannte, wollte ich kein Risiko eingehen.
Mein Richter meinte aber, ich hätte ruhig nach Hause gehen können. Aber da ich schonmal da war, rief er mich in das Richterzimmer und sagte noch kurz was zu den Verhandlungen. Er ging mit mir dann nochmal mündlich kurz die Akten durch und fragte mich noch einige materiell rechtlichen Dinge zu den Fällen. Als ich zu einigem nicht wirklich was sagen konnte, meinte er, dass ich materiell rechtlich doch eigentlich fitter sein müsste als er, da ich ja gerade von der Uni komme. Das war dann schon irgendwie peinlich, aber es war nicht in einer Art, dass mein Richter mich runtermachen wollte.Dann meinte er noch, dass ich in den Verhandlungen nur dabei sitzen und zuhören müsste. Er würde nicht plötzlich von mir verlangen den Tenor zu entwerfen oder die Beweisaufnahme zu leiten oder Ähnliches.
So konnte ich also recht entspannt den Donnerstag abwarten und ging nach diesem kurzen Gespräch mit meinem Richter, nach 3 Stunden Anwesenheit im Gericht, gegen 13:00 wieder nach Hause!

Tuesday, October 25, 2005

Heute beim Richter

Heute war ich dann zum 1. Mal zum Aktenlesen bei meinem Richter und Donnerstag dann die 1. Verhandlung.

Zu beidem werde ich dann Donnerstag abend einen kleinen Bericht einstellen, da ich heute zu müde bin und morgen einen 12 Std. Tag vor mir habe (mit AG, Arbeit und Rep:-(

Also schaut Do abend rein!

Saturday, October 22, 2005

Bewerbung für die einzelnen Stationen (inkl. Auslandsstation)

Im folgenden einige Infos zu dem Thema "Bewerbung für die einzelnen Stationen des Refs.":

1. Wann soll/kann man sich bewerben?

Theoretisch kann man sich mit dem 1. Staatsexamenszeugnis schon um die Ref-Stationen bewerben.Problem wird allerdings oft sein, dass man ja noch gar nicht weiß, wohin man kommen wird. Wenn man sich z.B. in Münster für einen Referendariatsplatz bewirbt, kann es durchaus sein, dass man in Dortmund oder Essen landet und dann bringt es einem eher wenig, wenn man schon einen Platz beim Finanzamt Münster sicher hat. Denn wer hat schon Lust jeden Tag 100km. zu fahren.Daher ist der ideale Zeitpunkt wohl der, wenn man 100% Bescheid bekommt, wo man die nächsten 2 Jahre verbringen wird.Dies gilt in erster Linie auch nur für die begehrten Stellen, wie die bei der Polizei oder irgendwelchen Ministerien. Einen Platz für die Anwaltsstation dagegen sollte man auch relativ kurzfristig finden.Daher hängt der Zeitpunkt der Bewerbung auch davon ab, was man machen will.Im Grunde ist es absolut ausreichend, wenn man sich zu Beginn des Refs. für die Verwaltungsstation bewirbt (Zivil- und Strafstation bekommt man ja eh zugewiesen), so dass man einen Vorlauf von 8 Monaten hat!
Zu beachten ist lediglich, dass für die Bewerbung für Speyer und für das Auswärtige Amt besondere Bewerbungsfristen gelten, die auf der jeweiligen Homepage zu erfahren sind!

2. Wie bewerben?

Ich habe alle meine Bewerbungen, sowohl für die Verwaltung (für die ich die meißten Bewerbungen verschickt habe), als auch die für den Anwalt so gestaltet, dass ich erstmal per E-Mail angefragt habe, ob für den jeweiligen Zeitraum noch freie Stellen vorhanden sind.Falls "ja" kurz nachfragen, ob eine Online-Bewerbung ausreichend ist - spart Geld und Zeit (man muss sich nicht erst aufraffen zur Post zu gehen)! Bis auf einen Stelle, konnte ich mich bei allen Behörden online bewerben. Einfach Anschreiben (Sehr geehrte Damen und Herren ... bin seit 01.09.Referendarin am Landgericht ... möchte gerne meine Verwaltungsstation/Anwaltsstation von ... bis ... bei Ihnen absolvieren, da besonderes Interesse für ... MfG), und Lebenslauf schreiben, Foto und Zeugnisse einscannen, alles in PDF-Datei umwandeln und als E-Mail Anhang abschicken!

3. Wo bewerben?

Man sollte die Stellenwahl von 2 Fragen abhängig machen:1. Möchte ich so wenig wie möglich zu tun haben?Dann sollte man sich in seinem Bekanntenkreis etw. umhören. Meißt kennt irgendjemand eine Stelle, wo man zum einen nicht so oft hin muss und zum anderen wenig zu tun hat! Auf diese Stellen sollte man sich dann auch frühzeitig bewerben, da sie meißt recht schnell weg sind!
2. Möchte ich eine Stelle, die meinen Interessen entspricht?Dann sollte man sich zum einen klar machen, wo seine Interessen liegen und ob man evtl. schon ein Berufsziel vor Augen hat. Alle, auf die das zutrifft, sollten ruhig versuchen eine entsprechende Stelle zu bekommen, da ein "roter Faden" im Lebenslauf sicherlich nicht schlecht ist.
Wer später z.B im kirchlichen Bereich tätig werden möchte, sollte seine Verwaltungsstation bei der Kirche absolvieren; wer sich für's Völkerrecht interessiert, sollte sich beim Auswätigen Amt bewerben, diejenigen, die Interesse für das WirtschaftsR haben, könnten mal bei der IHK nachfragen usw.
Am Besten ist in so einem Falle, folgende Vorgehensweise:a) Was ist mein Interessenschwerpunkt?b) Welche Stellen kommen für diesen Bereich in Frage = Dein bester Freund ist "google"c) Frühzeitig diese Stellen anschreibend) Und dann muss man sich aus den zahlreichen Zusagen nur noch die beste Stelle aussuchen :-)

4. Sonderfall: Auslandsstation

In NRW kann man sowohl in der Verwaltungsstation (3 Monate), als auch in einem Teil der Anwaltsstation (max. 3 Monate) sowie in der Wahlstation (3 Monate) ins Ausland.Voraussetzung ist immer, dass ein deutscher Jurist am Ausbildungsort vorhanden ist!
Für den Bewerbungszeitpunkt gilt eigentlich dasselbe wie für die Stationen im Inland: Je eher man sich darum kümmert, desto stressfreier wird es gegen Ende!
Wann aber ist der ideale Zeitpunkt für eine Auslandsstation?Das hängt wie so oft vom persönlichen Geschmack ab.Ich möchte hier nur kurz auf Vor- und Nachteile der einzelnen Stationen eingehen:
1. Auslandsstation in der Verwaltungsstation
PRO: Man umgeht die meißt sehr langweiligen und unergiebigen VerwaltungsR-AGs. Denn während der Zeit im Ausland ist man von der AG befreit
CONTRA: Außer dem Auswärtigen Amt (wo es relativ schwer ist einen Platz zu bekommen, wenn man nicht ein gutes Examen hat) und den AHKs (wobei es dort öfters zu Anerkennungsproblemen kommen kann), gibt es relativ wenig Stellen, die Plätze für Referendare anbieten. Natürlich gibt es auch noch die EU, UNO etc., aber dort sollte es ohne Spitzenexamen wohl ziemlich schwer werdenWeiterer (kleiner) Nachteil: man bekommt in der Verwaltungsstation kein Trennungseld, wenn man ins Ausland geht! Trennungsgeld beinhaltet einen Gehaltszuschuss von 33 Euro für die ersten 14 Tage im Ausland und ab dem 14. Tag einen Zuschuss von 6,50 Euro!Je nach Land, kann man allein damit schon den Lebensunterhalt sichern! Zudem werden oft auch Zuschüsse für den Flug gewährt!Wie gesagt, gilt dies allerdings nicht für die Verwaltungsstation, sondern nur für die Wahlstation!

2. Auslandsstation in der Anwaltsstaion
PRO: Gerade gegen Ende des Refs. kann einem schonmal die Luft ausgehen und so ein paar Monate Ausland können einen wieder etw. motivieren, so dass man nach 3 Monaten frisch erholt zurückkommen und sich ans Lernen für das 2. Examen setzen kann. Wenn dann sollte man aber in den ersten 3 Monaten der Anwaltsstation losziehen, da der Rest für die Examensvorbereitung festgesetzt sein sollte, es sei denn, man gehört zu der Gattung, die nicht lernen muss :-)Manche empfinden es zudem als positiv, dass man nicht zu den AGs muss, da auch diese AGs nicht so toll sein sollen
CONTRA: In der Anwaltsstation finden die sog. F-AGs statt, in denen man u.a. auch Probeklausuren schreibt und ZwangsvollstreckungsR lernt. Was manche als positiv empfinden (nämlich diese recht langweilligen AGs nicht besuchen zu müssen), könnten andere wiederum als Nachteil empfinden, dass man nämlich gerade diese letzten AGs vor dem Examen verpasst!Zudem liegt die Anwaltsstation recht nach am Examen, so dass im Grunde (wie oben schon erwähnt) eigentlich nur die ersten 3 Monate der Station in Betracht kommen, wenn die Examensvorbereitung nicht zu kurz kommen soll!

3. Auslandsstation in der Wahlstation
PRO: Man bekommt Trennungsgeld (näheres dazu = s.o.) und man hat die Examensklausuren schon hiter sich, so dass man recht entspannt ins Ausland kann. Zudem hört man immer wieder, dass sich die meißten nach dem schriftlichen Examen eh nicht mehr aufraffen können zu Lernen, so dass man in der Zeit im Ausland auch nichts "verpasst". Außerdem ist es nochmal eine Art Urlaub, bevor es mit dem Ernst des Arbeitslebens losgeht und man kommt entspannt und hoffentlich motiviert zur mündlichen Prüfung zurück!
CONTRA: Unter Umständen kann es passieren, dass man relativ zeitnah zum Rückflug in die Mündliche muss - wem das zu stressig ist, sollte lieber in einer anderen Station gehen.Außerdem hat man im Ausland natürlich keine (bzw. kaum) Möglichkeit an deutsche Bücher zu kommen (man kann ja nicht seinen ganzen Bücherstand mitnehmen), so dass unter Umständen die Vorbereitung für die Mündlich etw. leiden kann, wenn man denn überhaupt gewillt ist noch für die Mündliche zu Lernen!

Fazit:Alle Stationen haben Vor- und Nachteile. Jeder muss für sich selbst überlegen, mit welchen Nachteilen er/sie leben kann.Jedenfalls ist eine Station im Ausland sicherlich eine Bereicherung - sowohl für den Lebenslauf als auch (und v.a.) für die eigene Lebenserfahrung!Ich persönlich habe mich übrigens für eine Auslandsstation in der Wahlstation entschieden!

1. Rep-Tag

Mittwoch habe ich nicht nur meine 1. Klausur hinter mich gebracht, sondern abends ging es dann auch mit dem Rep los!

Mi um 17:00 ging es also bei Alpmann los! Dozent ist ein Richter vom Amtsgericht und die ersten 3 Stunden waren eigentlich ganz ok.

Einige Infos zum Rep:
1. Zeit = Mo + Mi von 17-20 UhrWenn man den 1/2-Jahreskurs belegt, hat man 2x die Woche Unterricht (Mo immer ÖR und StrafR im Wechsel und Mi ZivilR), wenn man dagegen den Jahreskurs wählt, so wie ich, hat man nur 1x die Woche Unterricht (entweder Mo, wenn man mit ÖR/StrafR anfängt oder Mi, wenn man mit ZivilR anfängt). Ich habe jetzt nur mit ZivilR angefangen und wenn ich nach einem halben Jahr, wenn also ZivilR zu Ende ist, zufrieden mit dem Rep sein sollte, werde ich auch noch StrafR und ÖR belegen!Grund, warum ich einen Jahreskurs gewählt habe ist, dass ich keine Lust hatte 2x die Woche zum Rep zu gehen, da man, aus meiner Sicht, doch nicht soviel Zeit hat, dass man 2 Tage in der Woche verschenken konnte. Da ich dazu noch das Glück hatte, dass ich erst in 2 Jahren mein Examen machen werde, konnte ich es mir auch "leisten" den Rep auf 1 Jahr zu strecken!

2. Unterlagen = Die typischen AS-Unterlagen, die man auch schon vom 1. Examen kennt (Übersichten und Fälle)Am Anfang der Stunde bekommt man die Fälle und Übersichten ausgeteilt und am Ende der Stunde liegen dann die Lösungen aus!

3. Klausuren = 1x die Woche hat man die Möglichkeit eine Klausur zu schreiben, die sich inhaltlich an dem orientiert, was man in den letzten Stunden des Reps. so gemacht hat. Man hat dann 2 Wochen Zeit die Klausur zu schreiben und beim Rep einzureichen. Die eingereichten Klausuren werden dann zur Stammstelle nach Münster geschickt, wo sie korrigiert und wieder zurückgeschickt werden.So 2-3 Wochen nachdem man die Klausur geschrieben hat, bekommt man sie also zurück!

4. Dozent = Wie gesagt Richter vom Amtsgericht!Schien ganz ok zu sein - zwar keiner der die Stunden mit Witzen auflockert, aber doch recht angenehme Vortragsweise und v.a. auch offen für Fragen, für die er sich auch genügend Zeit genommen hat!
5. Inhalt = Im ZivilR ingesammt 21 Einheiten, davon 10 für's ErkenntnisverfahrensR und 11 für das ZwangsvollstreckungsR!Angefangen haben wir mit den Grundzügen des Tatbestandsaufbaus und der Relationstechnik!Im Übrigen wies der Dozent noch darauf hin, dass wir pro Tag (also in den 3 Std.) im Schnitt ca. 4 Fälle besprechen werden!
Fazit: Die erste Stunde ist mir zumindest nicht negativ aufgefallen. Das einzige Problem ist, dass man sich von 17-20 Uhr nicht unbedingt besonders gut konzentrieren kann, v.a. dann nicht, wenn man vormittags auch noch AG hatte! Ansonsten machten sowohl die Unterlagen als auch der Dozent auf den 1. Blick einen soliden Eindruck!
Über den 2. Blick werde ich euch dann in den kommenden Wochen auf dem Laufenden halten :-)

Die 1. Klausur

Mittwoch morgen - 8:00! Es war soweit: Die 1. Klausur stand an. Gelernt hatte ich ja nicht viel, also hoffte ich einfach nur, dass materiell-rechtlich nicht etw. "Böses" wie SachenR drankommt :-)

Ausgerüstet mit Palandt, Putzo und Schönfelder ging es an die Akte! Aufgabe: Wer hätte es gedacht - Urteil schreiben!Materiell-rechtlich war der Fall eigentlich in Ordnung: Es ging um Online-Auktionen - ähnlicher Fall ist im Alpmann Skript - BGB AT 1 abgedruckt.Wenn man den Fall kannte, war es also absolut machbar.Mein Problem war nur, dass ich mich an den Fall errinern konnte, aber nicht mehr wusste, wie man ihn löst. Aber man soll ja auch durch eigene Denkleistung zur Lösung kommen und nicht durch auswendig gelerntes Wissen. Jedenfalls war es kein SachenR, so dass ich relativ entspannt ans Werk ging, da ich mir sagte, dass es ja eh erst die 1. Klausur ist und man die AG-Klausuren einfach als Übung sehen sollte!

Erst las ich die Akte 2x, erstellte dann einen Aktenauszug (d.h. man bringt den Sachverhalt in eine gewisse Ordnung - im Gegensatz zum 1. Examen steht der Sachverhalt ja nicht fest, sondern man muss sich ihn selbst erstellen), dann schrieb ich den Tatbestand auf (d.h. man stellt kurz dar, was Streitig und Unstreitig ist und welche Anträge die Parteien stellen). Dann schrieb ich das Rubrum auf (also LG so und so, Im Namen des Volkes, Urteil, Im Rechtstreit der X gegen Y hat das LG aufgrund der mündlichen Verhandlung vom ... durch den Richter Z für Recht erkannt:) - den Tenor (also die eigentliche Entscheidung lies ich erstmal weg, da ich den Hausaufgaben die Erfahrung gemacht hatte, dass man am Ende den Tenor oft noch ändert)! Als nächstes erstellte ich eine kurze Lösungsskizze zu dem Fall (genau wie im 1. Examen) und dann schrieb ich die ausführliche Lösung im Urteilsstil auf! 20 Minuten vor Abgabe (man schreibt 5 Stunden) war ich dann damit fertig und schrieb ganz zum Schluss noch den Tenor hin (also: der Beklagte wird verurteil an den Kläger ... zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar)!

Insgesammt kann man zu der Klausur sagen: Sie war fair und wenn man im materiellen Recht fit war, wahrscheinlich sogar ein Geschenk!Da es sich bei dieser Klausur, wie auch bei allen anderen Klausuren die wir in der AG (z.B. als Hausaufgabe) bearbeiten um eine richtige Examensklausur handelte, die schonmal im Examen lief, möchte ich noch kurz meinen Eindruck loswerden:Bis jetzt (also bei den Klausuren, die wir bis jetzt in der AG geschrieben haben - etwa 5) hatte ich den Eindruck, dass die Klausuren im 2. Examen materiell-rechtlich nicht so anspruchsvoll sind wie im 1. Examen. Die Kunst ist eher mit der Zeit klarzukommen und die ganze Sache entsprechend darzustellen, daher sind auf jedenfall diejenigen im Vorteil, die ein solides Wissen aus dem 1. Examen mitbringen. Denn es hilft einem auch nicht viel, dass man Kommentare benutzen kann, wenn man ein gewisses Wissen nicht mitbringt.Dazu ein Bsp.: In meiner Klausur war ein problematischer Punkt die Differenztheorie bei der Schadensberechnung. Ich konnte mich leider gar nicht mehr daran errinern, was dazu materiell-rechtlich "gesagt" wird. Also schaute ich in den Palandt - dort wurde es zwar auch kurz erklärt, aber aus meiner Sicht konnte man mit dieser Erklärung nur was anfangen, wenn man die Grundzüge der Differenztheorie beherrscht!Daher würde ich nicht die These unterstreichen, dass man fehlendes materielles Wissen aus den Kommentaren ziehen kann. Ich hatte bis jetzt eher den Eindruck, dass die Kommenatre einem wirklich weiterhelfen, wenn man die Grundzüge zu einem Problem kennt und nur ein ganz konkretes Problem hierzu nachschlagen will. Außerdem ist zu beachten, dass, selbst wenn etw. im Palandt richtig gut erklärt ist, man während der Klausur im Zweifel keine Zeit hat, sich die gesamte Problematik dazu erstmal zu erlesen!

Fazit: Direkt nach der Klausur hatte ich gar kein Gefühl. Es war nicht so schlimm, wie ich es zwischendurch befürchtet hatte (materiell-rechtlich wie gesagt absolut fair), andererseits weiß man aber auch nicht, was von einem in so einem Urteil alles erwartet wird.Zu Hause habe ich dann am nächsten Tag festgestellt, dass ich doch relativ viele dumme Fehler in die materiell-rechtliche Lösung eingebaut habe ... von daher darf man gespannt sein wie die Klausur ausfallen wird. Nächsten Mittwoch gibt es die Noten!

Friday, October 21, 2005

Abgabe der 1. Arbeit beim Richter

Am Dienstag war es also soweit: Ich musste meine 1. Arbeit (Relation) beim Richter abgeben.

Als ich vormittags bei Gericht auftauchte, war mein Richter natürlich nicht in seinem Zimmer.So lief ich erstmal 15 Min. durch das Gerichtsgebäude bis ich endlich die Geschäftsstelle meines Richters gefunden hatte. Der Nachteil, wenn man an einem großen Gericht sein Ref. macht - sowas von unübersichtlich alles.Dort gab ich jedenfalls die Relation ab und fragte nach den Akten, die ich für Donnerstag schonmal lesen sollte. Mein Richter hatte mir nämlich, vor seinem Urlaub, gesagt, dass ich die Akten für die Sitzung am Donnerstag schonmal durchlesen sollte, damit ich weiß, worum es geht und nicht in der Verhandlung sitze und keinen Plan von Nichts habe.
Es stellte sich aber heraus, dass die Sitzung von Donnerstag auf nächste Woche verschoben worden war, so dass ich nach knapp 30 Min. schon wieder aus dem Gerichtsbäude war und für die 1. Klausur am Mittwoch lernen konnte.Jedoch war ich sowas von unmotiviert, weil ich das Gefühl hatte, dass ich materiell-rechtlich eh nichts Lernen konnte und so Dinge wie, "wie baue ich Tatbestand oder Rubrum eines Urteils auf", die kann man irgendwann auch, ohne sie extra lernen zu müssen.So verbrachte ich den ganzen Nachmittag zwar vor, aber nicht mit den Büchern, sondern mit meinem Telefon und rief alle möglichen Leute an, damit sie mich vom Lernen abhalten!
An dieser Stelle nochmal zum Thema "materielles Recht": Ich merkte zum 1. Mal, dass man während des Refs. (trotz relativ viel Freizeit am Anfang) kaum dazu kommt, das materielle Recht zu wiederholen bzw. (erst recht nicht) "Lücken" im materiellen Recht zu schließen.Ich denke daher, dass die Aussage, dass man im 2. Examen (fast) immer dieselbe Note macht, die man auch im 1. Examen hatte, aus dieser Situation ergibt.Im Grunde ist der Stoff, der neu dazukommt, nicht soo viel und auch das materielle Recht wird dadurch vereinfacht, dass man kaum noch irgendwelche Meinungsstreitigkeiten können muss (man folgt halt immer dem BGH) und dass man Kommentare benutzen kann, aber wem die Grundlage bzw. das Grundverständnis und die Grundstrukturen des materiellen Rechts fehlt, wird es im Ref. bzw. im 2. Examen schwer haben; denn Zeit das, was man zum 1. Examen nicht konnte, sich zu erarbeiten, gibt es nicht!Vielleicht sollte das auch eine Überlegung für das 1. Examen sein: Lieber den Freischuss sausen lassen und gründlich vorbereitet ins 1. Examen als mit einem Halbwissen ins Ref.! Jedenfalls ist ein solides Wissen aus dem 1. Examen im Ref. gold wert!
Zwischendurch versuchte ich noch die ganze Zeit meinen Richter zu erreichen, um zu wissen, wann ich das nächste Mal wieder kommen sollte, aber ich erreichte ihn nicht! Das ist wohl das Kreuz des Referendars: Man muss hinterhertelefonieren, um zu erfahren, wann man wieder "arbeiten" muss.
Ach ja, gestern erreichte ich dann endlich meinen Richter: Ich muss erst nächsten Dienstag wieder hin und er sagte mir noch, dass er noch nicht in meine Arbeit reingeschaut hat (ist wahrscheinlich auch besser so:-)

Thursday, October 13, 2005

Allgemeine Infos zum Referendariat (Nebentätigkeit)

Wenn man neben dem Ref. noch arbeiten möchte, ist Folgendes zu beachten:
1. Man braucht eine VORHERIGE Genehmigung des Präsidenten des OLG - ein entsprechendes Antragsformular bekommt man i.d.R. im Einführungslehrganz bzw. auf der Seite des OLG (als Download)
2. Wenn die Nebentätigkeit einen juristischen Bezug aufweist (z.B. Nebenjob beim Anwalt), darf man 10 Std., bei einer nichtjuristischen Tätigkeit (z.B. im Callcenter) darf man 8 Std. pro Woche arbeiten!
3. Man kann zum Ref-Gehalt genauso viel dazu verdienen, wie man im Ref. verdient (also darf man durch seine Nebentätigkeit nochmal ca. 880€ verdienen), ohne dass das Ref-Gehalt gekürzt wird (ob es sich steuerlich lohnt, ist natürlich eine andere Sache)! Die meißten werden aber wohl auf höchstens 400€-Basis arbeiten!

Zu erwähnen ist wohl noch: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, kann in NRW jeder eine Nebentätigkeit ausüben, unabhängig von der erreichten Punktzahl im 1. Examen!


Ähnliches gilt für Alle, die neben dem Ref. noch ein (Fern-) Studium absolvieren möchten:
Das Studium muss dem Präsdinten des OLG angezeigt werden - einer Genehmigung bedarf es nicht! Das Studium kann jedoch untersagt werden, wenn es dem Referendarsdienst schadet!

Eine ganz andere Frage ist natürlich die, ob man überhaupt Zeit hat, neben dem Ref. zu arbeiten bzw. zu studieren.
Wenn man einen flexiblen Job hat, ist es durchaus machbar, v.a. im 1. Ref-Jahr. Allerdings würde ich persönlich von einer Nebentätigkeit in einer Großkanzlei aus 2. Gründen abraten:
1. Nimmt viel zu viel Zeit in Anspruch. Es ist zwar richtig, dass man in den ersten Monaten im Ref. nicht viel allzuviel zu tun hat und durchaus Zeit für eine Nebentätigkeit bleibt, aber 8-10 Std. (und meißt wird in den Großbuden eine mind. 2-Tage-Woche, eher 3-Tage-Woche erwartet), ist doch etwas zuviel des Guten und darunter würde, aus meiner Sicht, das Ref. leiden!
2. Man kann eine noch so tolle Leistung in der Großkanzlei abgegeben haben - wenn die Note im Examen nicht stimmt, sind das diejenigen, die einen als Erstes fallen lassen.
Daher sollte man sich immer klar machen: Das Wichtigste ist das Examen! Wenn die Note stimmt, wird einen danach auch jede Großbude nehmen (ob mit oder ohne vorheriger Erfahrung)!

Wobei aber natürlich nicht zu verleugnen ist, dass in einer Großkanzlei ein relativ gutes Gehalt gezahlt wird (bis zu 1000€ pro Monat), aber man sollte halt nicht nur dem schnöden Mammon hinterherlaufen :-)

Allgemeine Infos zum Referendariat (Gehalt)

Jetzt also zum interessantesten Teil des Refs. - Nach langjähriger Geldknappheit im Studium, wird es, ich muss euch leider enttäuschen, nicht viel besser :-)


In NRW werden Referendare nicht mehr als Beamte, sondern in einem "öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis" eingestellt.
Man bekommt eine sog. Unterhaltsbeihilfe (Gehalt darf man das gar nicht nennen :-) von 1030€ brutto. Dies entspricht ca. 880€ netto, je nach Krankenkasse können auch 10€ mehr oder weniger rausspringen.
Das Gehalt wird noch bis Nov. 2005 zum 20. eines Monats ausgezahlt. Ab Dez. 2005 dann immer zum 30. bzw. 31. eines Monats.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gibt es (leider) nicht mehr!


Natürlich sind 880€ netto nicht besonders viel, aber wirklich Grund zum meckern hat man eigentlich auch nicht, denn
1. Verdient man in NRW, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, immer noch am meißten - in Hessen z.B. sind es gut 100€ weniger, was sich durchaus bemerkbar macht, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt oder in eine Großstadt zieht!
2. Muss man sich einfach klarmachen, dass man oft auf einen guten Studenlohn kommt, v.a. in den Anfangsmonaten, in denen man für ein paar Stunden "Arbeit" in der Woche das Geld kassiert!


Ach ja, im 1. Monat bekommt man eine sog. "Abschlagszahlung", die je nach dem Sachbearbeiter, dem man beim Besoldungsamt hat, variieren kann. Während einige aus unsere AG im 1. Monat nur 600€ bekamen, haben andere 800 bzw. 850€ bekommen - natürlich kommt der Rest im 2. Monat, aber es kann schonmal eng werden, wenn der Sachbearbeiter einem im 1. Monat nur 300€ überweist und man davon nicht nur die Miete bezahlen, sondern auch Kommentare und Bücher kaufen muss.


Fazit: Zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben! :-) Nein, im Ernst: Sicherlich ist es nicht viel Geld, aber wenn man keinen allzu großen Lebensstil hat, kann man sicherlich mit dem Geld auskommen, auch wenn man nicht viel wird sparen können!

Allgemeine Infos zum Referendariat (Urlaubsanspruch)

Heute also, wie versprochen, eine kleine Info zum Urlaubsanspruch.

Zunächst einmal: Wem steht wieviel Urlaub zu?
1. Bis 29 Jahre = 26 Tage Urlaub im Jahr
2. Ab 30 Jahre = 29 Tage Urlaub im Jahr
Fangen wir am Besten damit an, wann man keinen Urlaub nehmen darf:
1. Im 1. Monat darf man nicht nur keinen Urlaub nehmen, sondern wenn man zu den AG-Terminen nicht erscheint wird einem das Gehalt gekürzt (das ist allerdings nur im 1. Monat so)
2. Weiterhin darf kein Urlaub genommen werden während der Einführungslehrgänge (immer am Anfang einer neuen Station)
3. Außerdem gilt, dass man für einzelne Tage keinen Urlaub bekommt, wenn an dem Tag eine AG stattfindet, es sei denn man hat "besondere Gründe" (Oma wird 80 oder so:-)
Wann also darf man Urlaub nehmen und wie lange?
1. Zivilstation = Höchstens 3 Wochen
2. Staatsanwaltschaft = Höchstens 2 Wochen
3. Verwaltungsstation = Höchstens 2 Wochen
4. Anwaltsstation = Höchstens 4 Wochen
Der Resturlaub aus dem vorangegangenem Jahr ist bis zum 9 Monat des Folgejahres zu nehmen, ansonsten verfällt er (und wer will das schon)

Ansonsten ist noch zu beachten, dass man bei (vorgespielter) Krankheit ab dem 4. Tag ein ärztliches Attest vorlegen muss und falls man an einem AG-Tag krank ist, die Referendarabteilung zu verständigen hat (außerdem geht in der AG auch eine Teilnehmerliste rum)!
Dabei ist v.a. zu beachten, dass auch das Wochenende als volle Tage gelten: sprich, wenn man am Fr "krank" ist, braucht man ab Montag ein Attest!
Gerade bei langweilligen AGs (soll v.a. in der Verwaltungsstation der Fall sein) neigt man natürlich dazu die AG Tage "blau" zu machen. Solange es nicht Überhand nimmt, ist das wohl auch volkommen in Ordnung, aber zumindest in unserer Referendarabteilung markiert der Computer die AG-Tage, so dass auf einen Blick erkennbar ist, ob man zufälligerweise nur an Tagen, an denen die AG stattfindet, plötzlich erkrankt!
Wie gesagt, hin und wieder, gar kein Problem, aber zu häufig könnte mal ein 4-Augen-Gespräch mit der Referendarabteilung nach sich ziehen!

Wednesday, October 12, 2005

Allgemeine Infos zum Referendariat (Konkreter Ablauf der 24-Monate)

Nachdem ich jetzt mehrmals darauf hingewiesen wurde, dass viele v.a. auch Fragen zu dem ganzen Ablauf des Referendariats haben, habe ich mich entschlossen einen kurzen Abriss über den Ablauf des Referendariats in NRW zu verfassen. Im folgenden gehe ich also auf Ablauf, Urlaubsanspruch, Nebentätigkeit, Examensklausuren etc. ein

Ablauf
NRW stellt zu jedem Monat Referendare ein. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern kann man also in NRW jeden Monat sein Ref. starten, was eine ungemeine Flexibilität darstellt. Man kann nach dem 1. Examen sich soviel Zeit wie nötig nehmen, um zu entspannen und dann genau in dem Monat mit dem Ref. anfangen, in dem man es geplant hat. Der konkrete Ablauf ist dabei wie folgt:

Monate 1-5 = Zivilstation
Im 1. Monat hat man einen Einführungslehrgang, in dem man grundlegende Dinge wie, wie ist ein Urteil aufgebaut, wie sehen die Klausuren im 2. Examen aus, was ist PKH, wie verläuft ein Mahnverfahren etc. lernt, die für die praktische Arbeit beim Richter wichtig sind. Im kompletten Einführungslehrgang musste ich 13x zur AG, jeweils 4 Std. Die Arbeitsbelastung hält sich im 1. Monat also wirklich in Grenzen!
Am Ende des Monats bekommt man die Zuweisung zum Gericht bzw. zum Richter (man muss sich um diese Station also nicht selbst kümmern)
Vom 2. - 5. Monat hat man dann nur noch 1x die Woche AG. Den Rest der Zeit verbringt man bei Gericht mit Zuhören von Sitzungen bzw. zu Hause mit Ausarbeitung von Urteilen, Voten oder Relationen (die man von seinem Richter als Arbeit bekommen hat). Vorgeschrieben sind 6 Arbeiten, die man während dieser 5 Monate anzufertigen hat - je nach Richter können es aber auch 8-12 werden (da muss man halt etw. Glück haben). Abhängig vom Richter ist es auch, ob man in den Sitzungen "nur" zuhört oder z.B. auch mal eine Beweisaufnahme leiten darf (also Zeugen vernehmen)!
Während dieser 5 Monate schreibt man in der AG Klausuren (bei uns sind es 3, ist aber abhängig vom AG-Leiter) und meißt muss man noch 1 Aktenvortrag halten. Aus diesen Arbeiten ergibt sich am Ende eine AG-Note! Natürlich werden auch die Arbeiten, die man beim Richter fertigstellt bewertet!

Monate 6-8 = Strafstation
Wiederum wird man zugewiesen (muss sich also auch um diese Station nicht kümmern, im Gegensatz z.B. zu Hessen). I.d.R. kommt man zur Staatsanwaltschaft - in manchen LG-Bezirken kann es wohl auch vorkommen, dass man zum Strafgericht kommt, wenn die Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft ausgeschöpft sind. Dies soll aber die absolute Ausnahme sein.
Der Arbeitsaufwand bei der Staatsanwaltschaft soll um einiges höher sein, als in der Zivilstation (näheres kann ich natürlich erst sagen, wenn ich selbst in dieser Station bin) - man muss öfters den Staatsanwalt "vertreten"; - sog. Sitzungsvertretung. Natürlich nicht in irgendwelchen Mordprozessen, aber man muss wie jeder "normale" Staatsanwalt auch Anklageschrift verlesen, Plädoyer halten etc. - man "spielt" quasi den Staatsanwalt!
Den meißten Referendaren macht diese Station am meißten Spaß, aber am Anfang sicherlich auch am meißten Kopfbereiten - denn wer will schon beim 1. Plädoyer über irgendwelche StPO-Fallen stolpern. Daher sollte man sich vorher darum kümmern, dass man einigermaßen fit im Verfahrensrecht ist!
Auch während dieser Station läuft 1x die Woche AG, in der wiederum Klausuren geschrieben werden!

Monate 9-11 = Verwaltungsstation
Hier ist eine Zuweisung möglich, aber nicht zwingend, d.h.: Diejenigen, die sich selbst um eine Verwaltungsstation kümmern, können dort auch ihren Dienst ableisten, es sei denn diese Station kann aus irgendwelchen Gründen nicht anerkannt werden (siehe dazu auch meinen vorherigen Beitrag "Infos zur Verwaltungsstation). Wenn man sich nicht selbst um eine Station kümmert, wird man von der Bezirksregierung zu irgendeiner Behörde zugewiesen!
Diese Station empfnden die meißten als die Langweiligste, da man oft jeden Tag 8 Std. Anwesenheitspflicht hat ohne großartig was zu tun zu haben oder man hat viel zu tun und kommt überhaupt nicht zum Lernen! Auch deshalb ist es ratsam sich selbst um eine interessante Station zu kümmern.
Auch hier läuft die AG wöchentlich weiter!

Monate 12-21 = Anwaltsstation
Nach dem Juristenreformgesetz ist die Anwaltsstation mittlerweile die längste Station - als Begründung wird darauf verwiesen, dass die Mehrheit der Referendare später als Anwalt täig sein wird!
Um die Anwaltsstation muss man sich komplett selbst kümmern, wobei Viele mit "ihrem" Anwalt absprechen, dass sie in den ersten Monaten häufiger kommen und dafür gegen Ende "tauchen", d.h. (fast) gar nicht mehr auftauchen, um sich komplett auf das 2.Examen vorzubereiten!
Das Examen schließt sich nämlich unmittelbar an die Anwaltsstation an. Die 8 Examensklausuren (4x ZivilR, 2x ÖR, 2x StrafR) werden IM 21 Monat geschrieben!

Monate 22-24 = Wahlstation
Auch um die Wahlstation muss man sich selbst kümmern und wie der Name schon sagt, kann man in dieser Station dahingehen, wohin man möchte (sei es Anwalt, Unternehmen, Behörde, Gericht - einfach überall dort, wo Juristen arbeiten)!
Manche nutzen die Wahlstation um ins Ausland zu gehen, da man währen der Wahlstation keine AG mehr hat und so nichts mehr "verpassen" kann!
An die Wahlstation schließt sich die mündliche Prüfung des Examens an! Sie besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch (ähnlich wie im 1. Examen).
Der Aktenvortrag läuft so ab, dass man 1 Stunde vor Beginn der eigenen Prüfungszeit zu erscheinen hat und eine kleine Akte erhält, die man in dieser Zeit vorbereiten kann. Die Akte kann aus den drei großen Rechtsgebieten sein. Darüber hält man dann - alleine - einen Vortrag von ca. 10 Minuten Länge, in dem man den Tatbestand darstellt und eine rechtliche Lösung entwickelt. Wenn alle Prüflinge das gemacht haben (das heißt für den ersten also nach seine Vortrag ca. 1 Stunde warten!) kommt die normale mündliche Prüfung und hoffentlich hat man dann auch die Referendarszeit von 2 Jahren (einigermaßen) erfolgreich und zufriedenstellend beendet!
Morgen dann mehr zu: Urlaubsanspruch, Nebentätigkeiten, (und ganz wichtig natürlich :-) Gehalt etc!

Die 1. Arbeit beim Richter (Relation)

Nun sitz ich seit gut 10 Tagen an meiner 1. Arbeit für meinen Richter und bin langsam am verzweifeln.Natürlich möchte man sich nicht gerade bei der 1. Arbeit blamieren und macht daher viel zu viele Gedanken um relativ banale Dinge.

Jedenfalls habe ich jetzt festgestellt, dass bei so einer praktischen Arbeit deutlich wird, dass die Klausuren (die man in der AG bzw. im Examen schreibt) "aufbereitet" sind. In der Klausur lässt sich der Sachverhalt meißt relativ problemlos zusammenstellen, was jetzt bei meiner praktischen Akte nicht der Fall war.Überhaupt merkt man erst bei der Arbeit am praktischen Fall, wieviele Fragen sich einem stellen, die einem in der Klausur gar nicht aufgefallen sind.

Vielleicht muss ich dazu kurz noch erläutern (für alle, die noch nicht im Ref. sind), dass man sowohl in der Praxis (also vom Richter) als auch in der AG Akten bekommt, die dann Klägerantrag, die Erwiderung des Beklagten, igrendwelche Anlagen etc. beinhalten. Daraus muss man sich dann den Sachverhalt zusammenstellen (anders als im 1. Examen ist der Sachverhalt also nicht vorgegeben) und erst dann kommt die rechtliche Würdigung!Diese Akten sind also die jeweilige Klausur!

Jedenfalls muss ich nächste Woche meine Arbeit abgeben und irgendwie bin ich jetzt an einem Punkt, wo ich überhaupt nicht weiß, wie es weitergehen soll. Bleibt nur eine Möglichkeit: Am Mo nochmal meinen AG-Leiter ein paar Fragen stellen, die mir noch nicht klar sind und sich aus den Büchern und Skripten irgendwie nicht ergeben! Dann muss aber wohl eine Nachtschicht herhalten, wenn ich meine Arbeit am Dienstag rechtzeitig bei meinem Richter abgeben will.Dazu dann noch die Klausur, die am Mi ansteht und ein Urteil, das wir bis Montag für die AG als Hausaufgabe schreiben müssen.
Irgendwie sind die ersten ruhigen Wochen des Refs. nun erstmal vorbei und momentan kann ich nicht nachvollziehen, warum viele meinen die Zivilrechtsstation wäre super entspannend und man hätte so wenig zu tun, aber vielleicht ist die kommende Woche auch einfach nur eine Ausnahme!

Die Hoffnung stirbt zuletzt :-)

Für diejenigen, die sich noch nicht genau vorstellen können, was genau eine Relation ist bzw. wie sie aufzubauen ist, habe ich hier noch 2 gute Links:
http://www.jura.uni-sb.de/Methodik/einstieg.htm

http://www.wolf-specht.onlinehome.de/html/relationstechnik.html

Tuesday, October 11, 2005

Entscheidung für's Rep

Nach langem Hin und Her und nachdem ich mir nach dem 1. Examen eigentlich geschworen hatte nicht mehr zum Rep zu gehen, habe ich mich jetzt doch für das Rep entschieden.

Grund: Ich habe festgestellt, dass man (zumindest ich) manches einfach besser versteh, wenn man es 1x gehört hat. Letztens habe ich mal ein Kapitel im Alpmann-Skript vorgearbeitet und habe dieses Kapitel, nachdem wir es in der AG besprochen hatten, nochmal gelesen und da habe ich wirklich gemerkt, dass ich beim 1. Lesen Vieles nicht richtig verstanden hatte.
Natürlich könnte es sein, dass hierfür auch die AG's ausreichend sind, zumal unsere AG wirklich gut ist, aber ich denke doppelt hält besser. Daher habe ich mich jetzt entschieden zum Rep zu gehen, allerdings unter Einschränkungen:

1. Zum einen werde ich erstmal nur ZivilR buchen, d.h. 1x in der Woche 3 Std. ZivilR und das für die nächsten 6 Monate - wenn es mir gefällt, dann kann ich später ja immer noch StrafR + ÖR dazu buchen
2. Habe ich mir fest vorgenommen, auch mitten im Rep aufzuhören, wenn ich merke, dass mir das Rep nichts bringt und NICHT wie zum 1. Examen trotzdem 1 Jahr Rep durchzuziehen, nur weil es alle machen
Übrigens werde ich zu Alpmann gehen, da es das einzige Rep hier in der Stadt ist und ich keine Lust habe nur für's Rep in die umliegenden Städte zu fahren (auch wenn es keine wirklich langen Wege sind)
Zudem denke ich, dass es zwischen den einzelnen Reps eigentlich eh keine großen Unterschiede gibt, denn lernen muss man letztendlich selbst und da ich auch schon zum 1. Examen bei AS war, kenne ich zumindest deren Art der Aufbereitung, Skripten und Rep-Unterlagen!
Nächste Woche startet dann das Rep und ich werde mal berichten, wie der Beginn so war - wird überhaupt eine aufregende Woche: Abgabe der 1. Arbeit beim Richter, Schreiben der 1. Klausur und Rep-Start!

Da wird es also wieder viel zu berichten geben!

Thursday, October 06, 2005

Der 1. Tag beim Richter

In der vorletzten Woche unseres Einführungslehrgangs bekamen wir einen Brief, der uns verriet zu welchem Gericht wir zugewiesen worden waren.
Ich hatte mir das Amtsgericht gewünscht gehabt (aus 3 Gründen: 1. Sollen die Fälle beim AG oft examensnäher sein als beim LG, 2. soll man am AG weniger Arbeit bzw. kürzere Arbeitszeiten haben als am LG, da am LG die Sitzungen oft bis spät in den Nachmittag gehen - beim AG dagegen meist nur bis mittags und 3. soll es am AG etw. "unkomplizierter" bzw. weniger konservativ zugehen als beim LG) und ich kam glücklicherweise auch zum AG.

Den Namen des Richters und seiner Durchwahl hielten wir also in der Hand. Zu einer echten Herausforderung wurde es jedoch den Richter auch zu erreichen. An den meißten Tagen hatten wir vormittags AG und wenn ich um 13:00 nach Hause kam, war im Richterzimmer niemand mehr zu erreichen! Da hilft nur eins: Man sollte sich über die Zentrale des Gerichts mit der Geschäftsstelle des jeweiligen Richters verbinden lassen. Die Beamten (meist Beamtinnen) auf der Geschäftsstelle wissen immer, wo sich der Richter aufhält und wann man ihm am Besten erreichen kann.
Ich hatte letztendlich allerdings doch Glück und erreichte meinen Richter direkt auf seinem Zimmer. Ich stellte mich kurz als die neue Referendarin vor, als ich auch schon unterbrochen wurde. Der Richter teilte mir mit, dass er für 2 Wochen im Urlaub sei und dass ich daher am Besten schon vor meinem eigentlichen Antrittstermin bei ihm vorbeischauen sollte. Er nannte mir noch kurz Termin und seine Zimmer-Nr. und legte auf! Insgesammt war er am Telefon sehr kurz angebunden, was in mir eher ein Unbehagen hinterließ.

So ging ich am vereinbarten Tag gespannt zum Gericht und klopfte voller Erwartung an die Tür des Richterzimmers - jedoch war er nicht da!
So kurz wie er am Telefon angebunden war, war ich mir nicht sicher, ob er mich nicht evtl. vergessen hatte. Nach ca. 10 Minuten tauchte er dann aber auf und erklärte mir kurz, was zu seinen Aufgabengebieten gehört: Zur Hälfte Insolvenzrecht (supie dachte ich mir) und zur anderen Hälfte allgemeine Zivilsachen. Dann teilte er mir mit, dass er mir keine Insolvenzrechtssachen zur Bearbeitung geben würde (mein Gott war ich froh) und sagte mir außerdem, dass er versuchen würde mir nicht allzuviele Mietrechtssachen zu geben (da nach seiner Erfahrung, Referendare keine Ahnung von Mietrecht haben), was sich jedoch nicht gänzlich vermeiden ließe.

Nach dieser kurzen Einführung, zeigte er mir noch die Geschäftsstelle (was meine Anlaufstelle in jeder Sache sein wird, falls ich meinen Richter nicht antreffe) und die Gerichtsbibliothek! Danach hatte ich noch kurz Gelegenheit Fragen zu stellen und er überreichte mir auch schon meine 1. Akte! Aufgabe: Eine Relation schreiben, für die ich 2 Wochen Zeit hatte!
Dann sagte er mir noch, dass ich 2x in der Woche zum Gericht kommen müsste. 1x um die Aufgaben, die er mir gibt (z.B. die jetzige Relation) abzugeben und gleichzeitig die Akten für den folgenden Sitzungstag zu lesen, damit ich nicht nur einfach so in der Sitzung sitze, sondern auch weiß, worum es geht. Der 2. Tag an dem ich anwesend sein muss, ist dann der Sitzungstag.
Insgesammt wird es also auf eine 3-Tage Woche hinauslaufen: 2x Gericht, 1x AG!
Nachdem das Alles geklärt war und er mir die zu bearbeitende Akte überreicht hatte, durfte ich dann auch schon nach Hause gehen!
Fazit: Man geht mit einer relativ großen Spannung in diese 1. Begegnung mit seinem Richter, da man ja 4 Monate mit ihm/ihr auskommen muss und da am Anfang ja sowieso schon alles ziemlich neu für einen ist, wünscht man sich wenigstens einen Richter, mit dem man einigermaßen gut klarkommt!
Mein Richter war zwar ziemlich distanziert, aber er schien (nach dem, was man nach so einem kurzen Treffen sagen kann) fair zu sein und den Referendar nicht als billiges Ausbeutungsopfer zu sehen!
Näheres werde ich dann wohl erst in den nächsten Wochen sagen können!
So, jetzt muss ich aber weiter an meiner Relation arbeiten - schließlich will man nicht direkt bei der 1. Arbeit einen schlechten Eindruck hinterlassen :-)

Tuesday, October 04, 2005

"Speyer-Semester": PRO + CONTRA

Da man sich für das sog. Speyersemester frühzeitig bewerben muss bzw. sollte (am schon während der Zivilstation), dachte ich mir, ich schreibe kurz was zu Speyer:
Wie in den meißten Bundesländern besteht auch in NRW die Möglichkeit die Verwaltungsstation (aber auch die Wahl- bzw. einen Teil der Anwaltsstation) an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften zu verbringen.
Statt seine Zeit bei einer Behörde oder einem Anwalt zu verbringen, heißt es also zurück zum Studentenleben: Man besucht in Speyer verschiedene Vorlesungen, schreibt Klausuren und belegt Seminare.
Hartnäckig halten sich jedoch auch "Gerüchte", dass Speyer eher gleichzusetzen ist mit "Sex, Drugs and Rock n Roll" (na gut, so schlimm vielleicht nicht, aber ihr versteht was ich meine)!
Wie sagte unser AG-Leiter so schön: "Wer schon immer Klassenfahrten mochte ... in Speyer erleben Sie die längste Klassenfahrt ihres Lebens"!

Für wen ist Speyer also geeignet und was spricht für bzw. gegen Speyer. Da ich selbst nicht in Speyer war, kann ich natürlich nur kurz von dem berichten, was ich bis jetzt so gehört habe:
Zunächst: Für wen ist Speyer was?
Sicherlich für Alle, die mit dem Gedanken spielen nach dem Examen in die Verwaltung zu gehen. Wer als Verwaltungsjurist arbeiten möchte, hat durch das Speyersemester im Lebenslauf sicherlich Vorteile, auch wenn ich nicht so weit gehen möchte wie unser AG-Leiter, der Speyer als ein MUSS, für jeden späteren Verwaltungsjuristen dargestellt hat!
Zudem ist Speyer sicherlich auch etw. für diejenigen, die einfach nochmal für ein paar Monate das Studentenleben genießen und vor dem eigentlichen Examensstress nochmal so richtig auf den Putz hauen möchten!
Was spricht für, was gegen Speyer?
Für Speyer spricht sicherlich die sehr gute Qualität der Lehre! Zudem werden einem sehr gute Möglichkeiten für die Examensvorbereitung eröffnet (z.B. Schreiben von examenstypischen Klausuren oder spezielle Vorlesungen, die sich mit den examensrelevanten Klausurthemen beschäftigen).
Wer also diszipliniert die gebotenen Möglichkeiten wahrnimmt, kann sicherlich seinen Nutzen daruas ziehen.
Genau hier liegt aber auch gleichzeitig das Problem von Speyer. Aus dem, was ich bis jetzt gehört habe, ist es in Speyer ziemlich schwierig die nötige Disziplin aufrechtzuerhalten, da jeden Tag Parties anstehen und selbst der motivierteste Referendare den Parties, Anbendeleien u.ä. nicht 3 Monate widerstehen kann. Die Gerüchte kommen da sicher nicht von ungefähr!
Dies nur ein kurzer Abriss zu Speyer! Wie gesagt habe ich selbst keine Erfahrung mit Speyer gemacht bzw. werde auch keine machen, aber da Freunde von mir nach Speyer gehen werden, kann ich hier in einigen Monaten sicherlich nochmal näheres zum Speyersemester veröffentlichen.
Die oben genannten Infos habe ich durch Hören-Sagen bzw. dem was unser AG-Leiter in der AG erwähnt hat zusammengetragen!
Für Alle, die an weiteren Infos interessiert sind, kann ich auch noch auf folgende Links verweisen:
http://www.thuerref.de/speyer.php

http://www.jurawelt.com/forum2/viewtopic.php?forum=7&topic=781

Ansonsten einfach mal "googeln" - es gibt im Netz eine Menge Infos zum Speyersemester!

Einführungslehrgang rum = Fazit

Nun ist der 1. Monat also schon rum und man glaubt gar nicht wie schnell die Zeit vergeht!
Also, was ist zum Einführungslehrgang zu sagen:
In diesem Monat prasseln so viele neue Infos auf einen ein, dass man gar nicht in der Lage ist alles aufzunehmen!
Wir haben in diesem Monat viel neues gelernt (z.B. wie schreibe ich ein Urteil, wie berechnen sich die Kosten eines Rechtsstreits etc.), einige Anekdoten aus der richterlichen Praxis erzählt bekommen, natürlich lernt man auch seine neuen Referendarskollegen etw. näher kennen und nach dem 1. Monat kann man schon den 1. Eindruck, den man von dem ein oder anderen hatte, sowohl in positiver als auch negativer Richtung revidieren.

Alles in Allem steht und fällt die AG wohl mit dem AG-Leiter. Wir hatten bzw. haben das große Glück einen ziemlich engagierten AG-Leiter zu haben, der dankenswerter Weise auch noch ein ziemlich gutes Skript ausgibt!
Beim Durcharbeiten des Skriptes ist mir aufgefallen, dass es (fast) alles enthält, was auch das Alpmann-Skript behandelt, so dass ich mittlerweile das Alpmann-Skript gar nicht mehr benutze. Wenn ich was nicht verstehe oder ausführlichere Infos brauche, schaue ich einfach in den Anders/Gehle.
Für die 1. Klausur, die nächste Woche ansteht, werde ich allerdings nur das AG-Skript lernen (ob es ausreichend war, werde ich dann ja nächste Woche berichten können)!
Fazit: Bin mit dem 1. Monat im Ref. ziemlich zufrieden und habe das Gefühl, dass in unserem LG-Bezirk Wert auf eine gute Ausbildung gelegt wird, was sich an den überwiegend guten AG-Leitern festmachen lässt (habe auch von Referendaren, die schon weiter sind und schon einige AG-Leiter kennenlernen "durften" kaum was Negatives über die jeweiligen AG-Leiter gehört).
Das ein oder andere kleine Informationsdefizit ist zwar vorhanden, doch insgesammt sind alle (AG-Leiter, Referendarabteilung etc.) sehr bemüht die auftauchenden Fragen zu klären!
Ach ja, und unsere AG-Fahrt ist auch schon geplant - 5 Tage Rom (leider kommen nicht alle mit, aber doch die Mehrheit), wo man wohl nochmal Gelegenheit haben wird seine Kollegen näher kennenzulernen!

Monday, October 03, 2005

Infos zur Verwaltungsstation


Wie im Studium, ist auch im Referendariat ein großes Problem die (fehlende) Information über alle möglichen relevanten Dinge.
Als besonders schwierig erweist sich dabei die Anerkennung der Verwaltungsstation.Einerseits ist es zwar möglich sich für die Verwalrungsstation vom OLG bzw. der Bezirksregierung zuweisen zu lassen, so dass man sich nicht selbst um die Station kümmern muss, andererseits will man ja nicht in irgendeinem Rechtsamt landen, wo man die Akten der letzten 10 Jahre abarbeiten darf, weil man im Haus keinen Juristen hat und sich alljährlich auf die Referendare verlässt, die in regelmäßigen Abständen auftauchen.

Daher spricht Vieles dafür sich die Verwaltungsstation selbst zu suchen, zumal es gerade in der Verwaltungsstation oft heißt: Nichts zu tun, aber 8 Std. Anwesenheitspflicht. So habe ich mich also selbst um eine Station gekümmert und habe eine Zusage von einer Bundesbehörde und von einem Landesministerium erhalten. Nun war die spannende Frage, ob diese Stellen denn auch anerkannt werden würden. Beim OLG verwies man mich auf meine Referendarabteilung am Landgericht, dort wiederum verwies man mich auf die Bezirksregierun, wo ich wiederum folgende Antwort eines Beamten bekam: Warum sollte es denn nicht anerkannt werden? Auf meinen Hinweis hin, dass ich gehört hatte, dass ich gehört hatte, dass es Anerkennungsschwierigkeiten bei Bundesbehörden gebe, war auch dieser Mann ratlos. Mir bleibt also nichts übrig, als zum gegebenen Zeitpunkt meine Stelle bei der Bezirksregierung anzuzeigen und zu hoffen, dass sie es anerkennen werden. Wenn nicht, werden sie mich irgendwohin zuweisen und meine ganze Mühe (um die Stelle zu bekommen) war umsonst. Und das Alles nur, weil keiner einem eine vernünftige Info geben kann.

So dachte ich mir, dass ich mich dann evtl. auf die Zusage des Landesministeriums verlassen könnte, doch auch dort ergaben sich Probleme. Jeder der eine Stelle bei einem Ministerium hat, MUSS sich bescheinigen lassen, dass er während seiner Station "überwiegend verwaltungsrechtlich" tätig sein wird! Also alle draußen, die mit diesem Gedanken spielen: Nicht vergessen, euch eine solche Bestätigung geben zu lassen! Ich hatte diese Information zum Glück frühzeitig von meiner Referendarabteilung erhalten und habe vor ein paar Tagen diese Bestätigung des Ministeriums erhalten, so dass ich hoffe, dass jetzt meiner Verwaltungsstation nichts mehr im Wege steht!

Eine kleine Info noch für Alle, die ihre Verwaltungsstation nicht im Bereich ihres Landgerichts absolvieren möchten - z.B. Referendariat am Landgericht Dortmund, Verwaltungsstation im Rechtsamt Düsseldorf. Bei einer solchen Konstellation ist es SEHR WICHTIG, dass ihr euch nicht nur eine einfache Bestätigung eurer Stelle geben lässt, sondern aus der Bestätigung muss sich ergeben, dass ihr ÜBERPLANMÄßIG in der Behörde eingesetzt seid. Was heißt das nun genau? - Wie ich (oben) schon erwähnt habe, kann man sich auch (falls man keine eigene Stelle hat) zuweisen lassen. Dann schickt einem die Bezirksregierung zu irgendeinem Amt. Für diese Prozedur werden regelmäßig in den einzelnen Ämtern eine bestimmte Anzahl von Referendarsplätze freigehalten. Diese Plätze gelten jedoch nur für Referendare aus dem hiesigen Regierungsbezirk. Wenn man jetzt in einem anderen Bezirk seine Verwaltungsstation absolviert, muss die Bezirksregierung (die ja die Station anerkennen mus) die Gewissheit haben, dass eurer Behörde bewusst ist, dass sie (wenn sie euch eine Stationsstelle anbieten) trotzdem die bestimmte Anzahl der freien Plätze für die Referendare aus dem hiesigen Regierungsbezirk gewährleisten müssen. Hoffe, dass ist jetzt einigermaßen verständlich geworden. Selbst wenn nicht, merkt euch: Bestätigung, dass ihr ÜBERPLANMÄßIG eingesetzt seid!